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Saloniker im Frühling

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Frühlingskonzert in der Rebarena Bad Dürkheim

Datum: 31. Mai 2020
Beginn: 11:00 Uhr
Ende : 13:00 Uhr
Veranstalter: Stuttgarter Saloniker
Ort: Rebarena im Weingut Fitz-Ritter, Weinstraße Nord 51, 67098 Bad Dürkheim
Preis: Bitte auf dem Wurstmarktsplatz parken - Konzertkarte - wir zeigen Ihnen Ihren Platz - (Kinderkarte 10,00 €) 30,00 €
Beschreibung: 

www.saloniker.de/dievierjahreszeiten

Das Frühlingsprogramm der Stuttgarter Saloniker unter der Leitung von Patrick Siben stellt die grossen Gefühle des Frühlingserwachens in den Mittelpunkt des Frühlings-Konzertes, das das Salonorchester gibt. Es vereint eine überwältigende Bandbreite an Kompositionen von Romantik, Oper und Operette, Walzer, Chanson und Filmmusik bis hin zu Early Jazz. 

Ob Edvard Griegs zartes "An den Frühling“, Mendelssohns heiteres "Frühlings-Lied", Dvoraks "Humoreske" mit augenzwinkernder Noblesse oder der sehnsuchtsvolle Nachklang von Carusos Stimme in Leoncavallos "Mattinata“: mit kammermusikalischer Intensität im Zusammenspiel und stilistischer Raffinesse gelingt den Stuttgarter Salonikern eine ergreifende Schau auf diese hochromantische Musik.

Letzte Reste von Frühjahrsmüdigkeit werden in der zweiten Konzerthälfte mit Schlagern aus dem Berlin der Verrückten Zwanziger und frechem Swing aus Amerika weggefegt: bekannte Melodien, wie sie einst durch die „Comedian Harmonists“ weltberühmt wurden und Ragtimes von Scott Joplin machen Stimmung.

Eingerahmt wird diese Vielfalt von den zwei Frühlings-Walzern der Walzerkönige Johann Strauss jun. und Émile Waldteufel.

Mit unverwechselbarem Charme und Witz führt Kapellmeister Patrick Siben durch das Konzert, bis das Publikum begeistert mitsingt!

Das Konzert findet unter den Bedingungen statt, die die aktuelle Landesverordnung zur Corona-Epidemie vorschreibt:

- Dokumentation der Anwesenden durch Listeneintrag mit Personalien (Anschrift und Datenschutzerklärung) und 3-Wochen-Aufbewahrung durch den Veranstalter um ggf. die Corona-Infektionskette zu verfolgen

- von der Teilnahme ausgeschlossen werden Personen, die an Covid19 erkrankt sind, bzw. die mit dem Corona-Virus infiziert sind sowie welche, die mit Symptomen einer akuten respiratorischen Erkrankung auffällig sind.

- Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand-Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Die Maske kann am Platz abgesetzt werden.